Grenzüberschreitung

Geschredderte Kunststoffe aus WEEE (E-Waste) werden in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich betrachtet.  

Da MGG Polymers seinen Sitz in Österreich hat, muss die Einstufung dieser WEEE-Kunststoffe mindestens der österreichischen Abfalleinstufung entsprechen.  Die europäische Einstufung von Kunststoffen aus Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Schreddern lautet 19 12 04.  In Österreich muss der Gehalt an Kunststoffen und Kautschuken mindestens 90 % betragen um grüngelistet transportiert werden zu können.  Darunter werden sie als "nicht gelistet" nach der Basler Konvention und der OECD Abfall-Liste eingestuft, was eine Notifizierungspflicht impliziert.  

Darüber hinaus hat die zuständige österreichische Behörde festgelegt, dass der Wert von 2000 ppm elementarem Brom in der Cenelec-Norm (EN50625) zur Klassifizierung von Kunststoffen mit bromierten Flammschutzmitteln (BFR) verwendet wird.

Unter der Voraussetzung, dass die Fraktion über 90 % Kunststoffe und Gummi enthält, müssen die WEEE-Kunststoffe weniger als 2 000 ppm des Elements Brom enthalten, um als "Abfälle nach der Grünen Liste" mit einem Annex VII transportiert zu werden.  Wenn das Material eine Konzentration von mehr als 2 000 ppm des Elements Brom zu haben droht, ist eine Notifizierung erforderlich.  MGG Polymers hat den Status einer "Vorab-Zustimmungsanlage", mit der Notifizierungen mit einer dreijährigen Gültigkeit beantragt werden können, die innerhalb eines kurzen Zeitraums erteilt werden sollten.    

Der Vorteil einer Notifizierung besteht darin, dass zumindest keine Messungen der Brom-Konzentration und keine Qualitätskontrolle für die 90 % der Kunststoffe und Kautschuke erforderlich sind.

Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bezüglich des Notifizierungsverfahrens benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.