Qualität rund um die Uhr

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Das Labor von MGG Polymers ist ein ganz wichtiger Ort: Hier entscheidet sich tagtäglich, ob der recycelte Kunststoff gut genug ist, um an die Kunden ausgeliefert zu werden. Vor kurzem erneuerte man einen Großteil der Laborausstattung, doch schon jetzt plant man weitere Schritte für die Zukunft.

Im Labor bei MGG Polymers ist immer etwas los – 24 Stunden am Tag und das das gesamte Jahr hindurch! Hier wird sichergestellt, dass die Qualität der produzierten Post-Consumer-Recycling (PCR)-Kunststoffe wirklich hochwertig ist. Bei dieser Dauerbeanspruchung ist das gesamte Labor-Equipment einer enormen Belastung ausgesetzt. Daher entschloss man sich, diesen Sommer die Möblierung rundum zu erneuern und auch ein wichtiges, neues Prüfinstrument anzuschaffen. „Seit kurzem verfügen wir über eine neue Zugprüfmaschine. Bei ihr müssen unsere Produkte nun ihre letzte Prüfung bestehen, bevor sie zum Kunden kommen“, schildert Philipp Felber, Leiter des Qualitäts- und Umweltmanagements bei MGG Polymers.

Vom Anfang bis zum Ende

Im Gegensatz zu manch anderem Hersteller wird im Kematner Werk seit jeher ein großes Hauptaugenmerk auf die Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung gelegt. Vom Eingang des Vormaterials (Elektronikschrott) bis zum Ausgang der fertigen PCR-Kunststoffe wird nichts dem Zufall überlassen. Das Laborteam prüft das Material ständig – und das aus gutem Grund, wie Philipp Felber erklärt: „So können wir sofort eingreifen, sobald ein Prozess nicht wie gewünscht funktioniert. Wenn wir merken, dass ein Kunststoff unseren hohen Qualitätsanforderungen nicht gerecht wird, wird die Charge sofort gesperrt und kann nicht ausgeliefert werden, weil unser System es nicht mehr zulässt. So kann etwa kein Lieferschein mehr gedruckt werden. Die Ware muss neu aufbereitet werden, bis alles passt.“

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Zu 100 Prozent gesetzeskonform

In einem 5-Schicht-Betrieb werden die Materialien rund um die Uhr analysiert, sodass eine entsprechende Produktqualität und selbstverständlich auch die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden können. Die einzelnen Analysen lassen sich in drei Bereiche gliedern: rheologische, mechanische und schließlich chemische Prüfungen. Die chemischen Analysen werden von einem zertifizierten Prüfinstitut durchgeführt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass sämtliche Vorgaben hinsichtlich der europäischen Chemikaliengesetzgebung (REACH) sowie der Regulierung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) eingehalten werden.

„Wir investieren jährlich sehr viel Geld, um sicherzustellen, dass wir unsere Produkte zu 100 Prozent gesetzeskonform herstellen“, betont Philipp Felber und erläutert die Schwierigkeit im Kunststoff-Recycling: „Bei uns als Recycler treffen Abfallgesetzgebung und Produktgesetzgebung aufeinander. Daher ist es für unsere Kunden wichtig, ein geprüftes Produkt zu erhalten, das wirklich nach allen gesetzlichen Richtlinien hergestellt wurde. Genau das können wir mit unserem Werksprüfzeugnissen und weiteren Zertifikaten garantieren, sodass unsere Kunden ruhigen Gewissens aus den PCR-Kunststoffen neue Geräte fertigen können.“

Neue Vorhaben

Daher ist nicht weiter verwunderlich, dass man bei MGG Polymers bereits weitere Pläne schmiedet: So sollen sowohl das Labor selbst als auch das Team vergrößert werden. Das Equipment wird ebenfalls laufend erweitert werden. Sogar eine Premiere soll dann im Labor von MGG Polymers möglich gemacht werden, wie Philipp Felber verrät: „Wir wollen gemeinsam mit Kunden Alterungstests vornehmen. Das wäre im Bereich für PCR-Kunststoffe etwas völlig Neues, denn aktuell werden diese Tests, bei denen das Alterungsverhalten der Kunststoffe durch Temperaturbelastungen simuliert wird, nur bei der Herstellung von neuen Kunststoffen aus Rohöl gemacht. Im Bereich des Kunststoff-Recyclings wäre das wieder ein Meilenstein.“

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Wissenswertes zu REACh und RoHS: 

REACH ist die Abkürzung für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Diese Abkürzung steht für die europäische Chemikaliengesetzgebung, die seit 1. Juni 2007 gültig ist. Ein Ziel von ⁠REACH⁠ ist, die Verwendung von besonders besorgniserregenden (chemischen) Stoffen zu regulieren. Das gilt für den Stoff an sich sowie Gemische und Erzeugnisse, in denen er verwendet wird. REACH umfasst dabei alle (chemischen) Stoffe in Konsumgütern. Hersteller und Importeure sind für die Sicherheit der jeweiligen Chemikalien verantwortlich und müssen diese entsprechend belegen. Je nach Gefährlichkeit des Stoffes sind der zuständigen Behörde ECHA entsprechende Daten bereitzustellen. Aktuell werden 219 Stoffe als besonders gefährlich in einer eigenen Liste („Kandidatenliste“) geführt. Diese Liste wird zweimal im Jahr bei Bedarf erweitert.

RoHS ist die gebräuchliche Abkürzung für „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment“ – also Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Neufassung der EU-Vorschriften (EU RoHS) trat am 8. Juni 2011 in Kraft. Ziel der RoHS-Richtlinie ist es, die Belastung für Gesundheit und Umwelt durch besonders gefährliche Stoffe und Substanzen zu verringern. Diese neue Richtlinie gilt für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte und regelt, welche besonders toxischen Stoffe (z.B. Schwermetalle, Flammhemmer und Weichmacher) auf ein unbedingt erforderliches Minimum zu begrenzen sind. Aktuell führt die RoHS-Richtlinie folgende Gefahrstoffe auf: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE), Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Butylbenzylphthalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP).